Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Transport- und Speditionsrecht, insbesondere im deutsch-italienischen Rechtsverkehr.
Das Transportrecht basiert auf nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen, welche nach verschiedenen Transportwegen differieren.
Internationale Übereinkommen greifen dann, wenn Waren über Ländergrenzen hinweg befördert werden. Wird Ware innerhalb der Bundesrepublik befördert, so ist nationales Recht, insbesondere das HGB, anwendbar.
Bei der grenzüberschreitenden Beförderung sind häufig internationale Übereinkommen vorrangig zu beachten. Dazu zählen z.B. die CMR, die COTIF / CIM die CMNI sowie das Montrealer Übereinkommen.
Wir beraten und vertreten Transportunternehmen, Frachtführer, Speditionen, Privatpersonen und Versicherungen im In- und Ausland. Durch Doppelzulassungen können wir Sie auch in Italien und Österreich vor Gericht vertreten, da Frau Rechtsanwältin Feller als Avvocato in Rom und Frau Rechtsanwältin Andrea Lehner, die mit uns in Kooperation steht, in Österreich zugelassen ist.
Vor allem sind wir tätig auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Transporte, dem multimodalen Transport, dem Frachtrecht, dem Recht des grenzüberschreitenden Straßentransports, Bußgeldverfahren z.B. Lenkzeitüberschreitungen, sowie Feldern, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht stehen. So beraten wir Sie beispielsweise gerne bezüglich Zusatzvereinbarungen bei Arbeitsverträgen in Zusammenhang mit den Aufgaben des Verkehrsmeisters.
Wir sind Ansprechpartner bei Lieferfristüberschreitungen und Regulierung von Schäden, die beim Transport der Ware entstanden sind.
Was können wir für Sie tun? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf ...