Unsere Schwerpunkte auf dem Gebiet des Erbrechtes liegen bei der Testamentsgestaltung, der Patientenverfügung, Erbverträgen sowie insbesondere dem Internationalen Erbrecht.
Vor einem Erbfall sind wir beratend tätig, nach einem Erbfall vertreten wir Sie außergerichtlich sowie auch in der gerichtlichen Erbauseinandersetzung.
Schließlich sind wir Ansprechpartner für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen.